![]() Wegleitung zum Führerausweis Kategorie A (25 kW)Die neue Einsteigerkategorie beschränkt die Leistung des Motorrades auf maximal 25 kW und maximal 0,16 kW/kg. 1. NothelferWer sich um einen Lern- bzw. Führerausweis bewirbt, hat einen Nothilfekurs zu absolvieren. 2. LernfahrausweisNun musst du den Lernfahrausweis beantragen. Dies ist bereits 2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhältst du beim Strassenverkehrsamt, bei der Gemeindeverwaltung oder bei mir.
Beim Ausfüllen des Gesuches solltest du auf folgende Punkte achten:
3. TheorieprüfungNach ca. 10 Tagen erhältst du eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung. Bestehst du die Prüfung nicht, kannst du diese wiederholen, bis du bestanden hast. Dieser ist erst ab deinem 18. Geburtstag gültig! Hier kannst du dir eine Demo der theoretischen Prüfung ansehen. 4. Praktische FahrschulungNun folgt die praktische Fahrausbildung. Für die praktischen Ausbildung (Fahrstunden) suchst du dir einen Fahrlehrer. Am besten selbstverständlich bei mir In 3x4 Stunden lernst du die Grundbegriffe des Motorrads kennen. Der Motorradgrundkurs der Kategorie A muss innerhalb der ersten vier Monate der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises absolviert werden. Anschliessend verlängert sich der Ausweis um weitere 12 Monate.
5. Verkehrskundeunterricht (VKU)Der VKU entfällt, wenn du bereits im Besitz bist einer Kategorie A1 oder B. Die Erfahrungen aus Unfallforschung und Praxis zeigen, dass NeulenkerInnen viele Jahre benötigen, um die Zusammenhänge verschiedener Verkehrsabläufe richtig zu deuten und die darin liegenden Gefahren rechtzeitig bewältigen zu können. Der VKU ist seit 1993 für BewerberInnen eines Lernfahrausweises obligatorisch. Der obligatorische VKU kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden und ist zwei Jahre gültig. 6. Praktische PrüfungJetzt hast du deine Ausbildung beendet. Du übergibst mir die Anmeldung für die praktische Prüfung.
Viel Glück!Nothelfer, Theorieprüfung und Verkehrskundeunterricht (VKU) musst du nicht mehr absolvieren, wenn du im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B oder der Kategorie A1 bist. Bewerber mit Führerausweis Kategorie A (beschränkt) erhalten nach zwei Jahren unfallfreier Fahrpraxis die Berechtigung zum Fahren von unbeschränkten Motorrädern. (Gesuch an Strassenverkehrsamt) Falls du bereits im Besitz des Führerausweises der Kategorie A1 bist, kannst du den Tageskurs (1x6 Stunden) anstelle des zweitägigen Grundkurs der Kategorie A besuchen. Er muss innerhalb der ersten vier Monate der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises absolviert werden. |
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| VKU 04-10 | 18.04.2010 |
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