![]() Wegleitung zum Führerausweis Kategorie A1 beschränkt auf 45 Km/h ab 16 Jahren.Diese Kategorie berechtigt zum Führen von Motorfahrzeugen (ausgenommen Motorräder) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. 1. NothelferWer sich um einen Lern- bzw. Führerausweis bewirbt, hat einen Nothilfekurs zu absolvieren. 2. LernfahrausweisNun musst du den Lernfahrausweis beantragen. Dies ist bereits 2 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich. Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhältst du beim Strassenverkehrsamt, bei der Gemeindeverwaltung oder bei mir.
Beim Ausfüllen des Gesuches solltest du auf folgende Punkte achten:
3. TheorieprüfungNach ca. 10 Tagen erhältst du eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung. Bestehst du die Prüfung nicht, kannst du diese wiederholen, bis du bestanden hast. Dieser ist erst ab deinem 16. Geburtstag gültig! Hier kannst du dir eine Demo der theoretischen Prüfung ansehen. 4. Obligatorischer Motorradgrundkurs der Kategorie A1Nun folgt die praktische Fahrausbildung. Für die praktischen Ausbildung (Fahrstunden) suchst du dir einen Fahrlehrer. Am besten selbstverständlich bei mir In 2x4 Stunden lernst du die Grundbegriffe des Motorrads kennen. Der Motorradgrundkurs der Kategorie A1 muss innerhalb der ersten vier Monate der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises absolviert werden. 5. Verkehrskundeunterricht (VKU)Die Erfahrungen aus Unfallforschung und Praxis zeigen, dass NeulenkerInnen viele Jahre benötigen, um die Zusammenhänge verschiedener Verkehrsabläufe richtig zu deuten und die darinliegenden Gefahren rechtzeitig bewältigen zu können. Der VKU ist seit 1993 für BewerberInnen eines Lernfahrausweises obligatorisch. Der obligatorische VKU kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden und ist zwei Jahre gültig. 6. Praktische PrüfungWenn du dir genügend Fahrpraxis angeeignet hast, und wir eine positive Kontrollfahrt absolviert haben, hast du deine Ausbildung beendet. Du übergibst mir die Anmeldung für die praktische Prüfung. Bis zum Prüfungstermin vergehen ca. 3 Wochen.
Viel Glück!Diese Kategorie eignet sich für Lern- bzw. Führerausweisbewerber ab 16 Jahren, die ausdrücklich ein Fahrzeug dieser Klasse fahren wollen. Es sind dies Motorfahrzeuge bis max. 45 Km/h, ausgenommen Motorräder! In der Ausbildung und Prüfung der Kategorie A1 50ccm, und in den Kategorien für die ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben ist, ist diese Kategorie inbegriffen! |
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| VKU 04-10 | 18.04.2010 |
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