![]() Wegleitung zum Führerausweis Kategorie B (Auto)1. NothelferWer sich um einen Lern- bzw. Führerausweis bewirbt, hat einen Nothilfekurs zu absolvieren. 2. LernfahrausweisNun musst du den Lernfahrausweis beantragen. Dies ist bereits 2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhältst du beim Strassenverkehrsamt, bei der Gemeindeverwaltung oder bei mir.
Beim Ausfüllen des Gesuches solltest du auf folgende Punkte achten:
3. TheorieprüfungNach ca. 10 Tagen erhältst du eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung. Bestehst du die Prüfung nicht, kannst du diese wiederholen, bis du bestanden hast. Dieser ist erst ab deinem 18. Geburtstag gültig!
4. Praktische FahrschulungNun folgt der Einstieg in die praktische Fahrausbildung und du darfst Lernfahrten mit einem staatlich geprüften Fahrlehrer oder einer anderen Begleitperson (mindestens 23 Jahre alt und mindestens seit drei Jahren in Besitz des Führerausweises der Kategorie B) durchführen.
5. Verkehrskundeunterricht (VKU)Der obligatorische VKU kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden und ist zwei Jahre gültig. 6. Praktische PrüfungJetzt hast du deine Ausbildung beendet. Du übergibst mir die Anmeldung für die praktische Prüfung.
Viel Glück! |
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| VKU 04-10 | 18.04.2010 |
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